Einleitung
In diesem Kapitel und in den folgenden zwei Kapiteln kommen verschiedene Situationen zur Sprache, die im Leben zur Gefahr werden können. Mit Blick auf diese Situationen gibt Mose Anweisungen, um das Leben zu schützen. Er will bei dem Volk eine heilige Ehrfurcht gegenüber dem Leben des Menschen bewirken. In diesem Kapitel werden drei Gebote des Gesetzes näher beleuchtet. Es ist das sechste Gebot: „Du sollst nicht töten“, das achte Gebot: „Du sollst nicht stehlen“ und das neunte Gebot: „Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen gegen deinen Nächsten.“
1 - 13 Die Freistädte
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. 3 Du sollst dir den Weg [dahin] zurichten und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er hasste ihn vorher nicht, 5 wie [etwa] wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt: Der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe, 6 damit nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil [gebührt], da er ihn vorher nicht hasste. 7 Darum gebiete ich dir und sage: Drei Städte sollst du dir aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen, 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers ausliefern, dass er sterbe. 13 Dein Auge soll ihn nicht verschonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegschaffen, und es wird dir wohl ergehen.
Mose hatte bereits Bezer, Ramot und Golan jenseits des Jordan als Freistädte für Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse bestimmt (5Mo 4,41–43). Jeder, der unabsichtlich seinen Nächsten tötet, kann dahin fliehen. In Übereinstimmung mit Gottes ursprünglicher Anweisung (4Mo 35,9–34) gibt er Israel den Auftrag, dass sie, wenn sie in das Land gekommen sind, dort auch drei Freistädte bestimmen mussten. Die tatsächliche Auswahl geschah durch Josua (Jos 20,7).
Mose gibt in Vers 3 den Auftrag: „Du sollst dir den Weg dahin zurichten.“ In der außerbiblischen Geschichte wird berichtet, dass es die Pflicht des Senats war, jährlich die Wege zu den Freistädten zu kontrollieren. Verfallene Wege mussten wiederhergestellt und Behinderungen beseitigt werden. Es durfte kein Fluss vorhanden sein, über den keine Brücke führte. Der Weg durfte nicht zu schmal sein, sondern musste eine angemessene und sichere Breite aufweisen. An Kreuzungen musste die Richtung durch Schilder mit der Aufschrift „Zuflucht, Zuflucht“ angezeigt werden. Es scheint, als ob Jesaja auf diese Vorschrift der „Wegerhaltung“ Bezug genommen hat, als er aussprach: „Stimme eines Rufenden: In der Wüste bahnt den Weg des HERRN; ebnet in der Steppe eine Straße für unseren Gott! Jedes Tal soll erhöht und jeder Berg und Hügel erniedrigt werden; und das Höckerige soll zur Ebene werden und das Hügelige zur Talebene! (Jes 40,3.4).
Obwohl jeder Totschläger zu diesen Freistädten flüchten kann, bieten sie doch nur dann Schutz, wenn jemand durch ein Unglück einen anderen getötet hat. Am Beispiel des Mannes, der im Wald Holz hackt, wird das deutlich. Der Wald ist in diesem Fall für jedermann zugänglich und Holz zu schlagen, steht jedem frei. In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass jemand völlig unabsichtlich den Tod seines Nächsten verursacht. Es geschieht nicht im Zorn oder mit Vorsatz, sondern allein durch ein Unglück. Mit diesem Beispiel kann jeder Vorgang dieser Art verglichen werden, um entsprechend beurteilt zu werden.
Aus diesem Beispiel wird auch deutlich, wie sehr das menschliche Leben täglich in Gefahr ist. Der Tod umringt uns und kann uns jederzeit völlig unvermittelt treffen, ohne dass ein direkter Anlass gegeben ist. Es ist deshalb notwendig, allezeit bereit zu sein. „Denn der Mensch weiß auch seine Zeit nicht; wie die Fische, die gefangen werden im Verderben bringenden Netz, und wie die Vögel, die in der Schlinge gefangen werden: Wie diese werden die Menschenkinder verstrickt zur Zeit des Unglücks, wenn dieses sie plötzlich überfällt“ (Pred 9,12).
Es ist nicht allein für den, der getötet wurde eine „Zeit des Unglücks“, sondern auch für denjenigen, der getötet hat. Auch wenn es durch ein Unglück geschah, nimmt Gott das Auslöschen des Lebens doch so ernst, dass der Totschläger zu einer Zufluchtsstadt fliehen musste. Er musste dort bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters (4Mo 35,32). Somit ist er des Genusses seines Erbteils in dieser ganzen Zeit beraubt.
Das Fliehen in die Zufluchtsstadt kann auf den Sünder angewandt werden. Der Sünder muss den Zorn Gottes fürchten. Im Evangelium kann er auf Christus hingewiesen werden, von dem die Zufluchtsstadt als ein Bild gesehen werden kann. Die Zufluchtsstadt ist ein durch Gott gegebener Zufluchtsort und damit ein Beweis seiner Liebe und Barmherzigkeit, die dem Menschen in seiner größten Not einen Weg des Entkommens bietet.
Das gilt natürlich nicht allein für den Sünder, sondern auch für das Volk Gottes und um das geht es hier an erster Stelle. Der besondere Charakter der Zufluchtsstadt ist dann auch, dass Gott in Fällen großer Sünde, die in Unwissenheit geschehen ist, in seiner Liebe und Barmherzigkeit einen Ausweg anbietet. Die Zufluchtsstadt für Israel ist heute die Gemeinde (Apg 2,40). Jeder Israelit, der Buße über seine Sünden tut, muss sich von dem absondern, was ursprünglich für Israel als Gottes Volk gegolten hat. Das macht den Schritt sehr schwierig, aber es ist der einzige Ausweg. Das Bekenntnis, mitschuldig zu sein am Tod des Herrn Jesus, war notwendig. Petrus stellt das dem Volk in seiner Rede an Pfingsten vor (Apg 2,23).
In einer nachfolgenden Rede spricht er davon, dass sie es „in Unwissenheit“ getan haben (Apg 3,17). Darum ist für sie Bekehrung und Vergebung möglich und im Nachhinein der Besitz der verheißenen Segnungen (Apg 3,19–21). Das ist ganz und gar in Übereinstimmung mit dem Gebet des Herrn Jesus: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun!“ (Lk 23,34). In diesem Sinne konnte Paulus, der ein feuriger Verfolger der Gemeinde und damit des Herrn Jesus war, Barmherzigkeit erwiesen werden (1Tim 1,13). Eine ähnliche Handlungsweise sehen wir bei den Vorschriften zum Sündopfer, wo keine Vergebung ist für das Sündigen mit erhobener Hand (Auflehnung und Abfall), aber wohl für Sünden, die unbewusst und unwissend getan werden.
Es besteht ein bemerkenswerter Zusammenhang zwischen dem durch Gott angekündigten Propheten in Kapitel 18 (5Mo 18,15–19) und dem getöteten Nächsten in diesem Kapitel. In beiden Fällen sehen wir darin ein Bild von dem Herrn Jesus und in beiden Fällen steht die Beziehung zu Israel im Vordergrund. Das wird aus der Tatsache deutlich, dass der Teil über den Propheten in 5. Mose 18 zweimal in der Apostelgeschichte angeführt wird. Die erste Erwähnung (Apg 3,22) wird durch Petrus auf den Herrn Jesus angewandt. Darüber hinaus verweist Petrus in den Versen davor (Apg 3,14–17) – analog zum Fall des Totschlags des Nächsten in 5. Mose 19 – darauf, dass sie als seine Volksgenossen (Brüder) in Unwissenheit gehandelt haben.
Die Ankündigung des Propheten in Kapitel 18 (5Mo 18,15) wird ein zweites Mal auf den Herrn Jesus erwähnt und angewandt, und zwar durch Stephanus (Apg 7,37). Stephanus steht nicht vor einem unwissenden Volk, sondern er steht denen gegenüber, die bewusst den Herrn Jesus verworfen haben und er spricht ihnen gegenüber auch nicht von Unwissenheit, weil sie letztendlich schuldige Mörder sind. Deshalb werden sie von dem Bluträcher eingeholt. Sie widerstanden dem Heiligen Geist und hatten den Gerechten getötet (Apg 7,51.52). Das Gericht würde sie treffen und es wurde im Jahr 70 auch durch die Zerstörung Jerusalems vollzogen.
Doch es gibt auch eine Anwendung für die Christenheit. Wir leben gewissermaßen in derselben Situation wie Israel in den Tagen des Herrn Jesus. Was hat die Christenheit mit dem getan, was ihr anvertraut wurde? Israel wurde die Wahrheit von dem einen Gott und dem kommenden Messias anvertraut. Der Gemeinde wurde die Wahrheit von Christus als dem verherrlichten Menschen im Himmel anvertraut. Was ist davon übriggeblieben? Für die Masse der bekennenden Christenheit gilt, dass sie Feinde des Kreuzes Christi sind und über irdische Dinge sinnen und nicht über die Dinge, die droben sind (Phil 3,18–19; Kol 3,1–2).
Die Folge ist ein noch größerer Fehler: das Ablehnen des Heiligen Geistes auf der Erde. Die Sünde wider den Heiligen Geist ist die Sünde, die sich gegen seine eigene Person richtet, Ihn beiseite stellt und Ihn ablehnt. Sichtbare Zeichen davon sind: Bibelkritik bei Gelehrten, Schwärmerei bei Gefühlsmenschen und Gesetzlichkeit bei Menschen mit starkem Willen. Das sind die großen Sünden der Christenheit, die der freien Wirksamkeit des Heiligen Geistes und auch dem Wort Gottes gegenüberstehen.
Wir erleben in unseren Tagen den Untergang der Christenheit, gewissermaßen eine nachchristliche Periode. Kennzeichnend für diese Zeit ist die Rückkehr zum Heidentum (vgl. Röm 1,22–32 mit 2Tim 3,1–9). In 2. Timotheus 3,5 wird von Christen gesagt: „… die eine Form der Gottseligkeit haben.“ Diese Christen werden in einem Atemzug mit Zauberern genannt und mit dem Auftreten von Frauen im Charakter einer Isebel.
Es gibt keinen Ausweg für die Christenheit in ihrer Gesamtheit, aber wohl für den Einzelnen individuell. Doch man muss fliehen, vielleicht sogar weg von dem eigenen Erbe. Wir können dabei an das denken, was Gott in der Reformation gegeben hat. Doch dieses Werk kann durch das Zutun des Menschen so verdorben sein, dass es nötig ist, zu einer Freistadt zu fliehen. Das kann heutzutage angewandt werden auf den Ort, wo du immer gewesen bist, aber wo das geistliche Leben erstickt ist, möglicherweise durch Unwissenheit. Der Fluchtweg wird angezeigt in 2. Timotheus 2 (2Tim 2,19–22). Das bedeutet Absonderung von den Gefäßen zur Unehre und den Weg gehen, der bereitet ist. Wer nicht flieht, fällt einmal in die Hand des Bluträchers.
Die Zufluchtsstädte sind Priester- und Levitenstädte. Wer dorthin seine Zuflucht nimmt, kommt an einen Platz des Segens. Der Totschläger lässt viel hinter sich, aber er bekommt noch mehr zurück. Er wird teilhaben an Segnungen, die Teil der Priester und der Leviten sind, und er kommt darüber hinaus an einen Platz mit Menschen, für die der HERR selbst ihr Erbteil ist. Die Städte liegen im Gebirge, ein Bild von den himmlischen Dingen, den Segnungen der Gemeinde. (Viele gute Gemeinden sinnen oft noch über irdische Dinge. Sie meinen beispielsweise, sich mit Politik beschäftigen zu müssen.)
In den Versen 8–11 folgt eine separate Anweisung mit Bezug auf die drei weiteren Zufluchtsstädte. Diese sollen die Israeliten den sechs anderen, bereits zugewiesenen Städten hinzufügen, wenn der HERR ihr Gebiet in Übereinstimmung mit den Verheißungen an die Väter vergrößert haben wird (1Mo 15,18). Die Vergrößerung des Landes war wiederum abhängig von ihrem Gehorsam. Weil sie untreu gewesen sind, haben sie die Landerweiterung (noch) nicht erfahren und somit auch nicht die Städte erhalten.
Wo sind heutzutage die Priester- und Levitenstädte, die wirklich als Zufluchtsstädte verfügbar sind? Als Volk Gottes haben wir es nicht besser zustande gebracht als die Israeliten. Auch wir sind untreu geworden und deshalb können sich Gemeinden, in denen die himmlischen Segnungen genossen werden, nicht wirklich ausbreiten. Durch unsere Untreue, weil die himmlischen Segnungen nicht wirklich Bestandteil unseres Lebens sind, ist der Weg zur Zufluchtsstadt im Sinn einer örtlichen Gemeinde verbaut mit Hindernissen. Anstatt diese Hindernisse zu beseitigen, werden weitere hinzugefügt. Dadurch werden „Totschläger“ daran gehindert, in ihnen Zuflucht zu suchen.
14 Grenzen nicht verrücken
14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
In diesem Vers geht es nicht darum, um das eigene Erbteil Sorge zu tragen, sondern um das des Nächsten, das heißt, jeder muss das Recht des Nächsten hinsichtlich seines Erbteils anerkennen und respektieren. Sie mussten Sorge dafür tragen, dass jeder sein Erbteil völlig genießen kann. Jemand wie Ahab hatte damit nichts zu schaffen, er wollte Nabot seines Erbteils berauben (1Kön 21,2.3).
Jeder Bruder und jede Schwester hat sein oder ihr eigenes Erbteil. In erster Linie ist es dafür da, um es selbst in Gemeinschaft mit Gott zu genießen. Doch es ist ein Erbteil im Land und dadurch wird der Genuss mit anderen geteilt, die wiederum ebenfalls ein Erbteil haben. So können wir allesamt voneinander profitieren. Darum ist es wichtig zu sehen, dass der Nächste von seinem Erbteil nichts verliert. Es wäre ein Verlust für alle, wenn jemandes Erbteil kleiner gemacht wird. Wenn ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit (1Kor 12,26a).
Eine geistliche Klasse gibt es in Gottes Wort nicht. Der Segen Gottes kommt nicht nur durch einen Kanal zu uns. Die Ausübung der Gaben ist zum Nutzen für alle und dazu muss dann auch in der Gemeinde Gelegenheit gegeben werden.
Die Einschränkung der Grenze des Nächsten durch das Verrücken seiner Grenzpfosten ist ein großes Übel (Hos 5,10; Spr 22,28; 5Mo 27,17; Hiob 24,2; Spr 23,10). Es bedeutet eine Einschränkung seines Lebens im Land und somit eine Verminderung der Freude an seinem Erbteil. Wer sich daran schuldig macht, fügt seinem Nächsten Unrecht zu. Im geistlichen Sinn kann so etwas beispielsweise vorkommen, wenn wir einen Mitgläubigen abhängig von uns selbst machen und ihn nicht lehren, selbstständig sein Leben mit dem Herrn Jesus zu leben. Das kann beispielsweise geschehen, indem wir den anderen manipulieren, ihn zu einem Verhalten anleiten, keine Entscheidung ohne unsere Zustimmung zu treffen.
Auch im praktischen Sinn können durch Gott gestellte Grenzen abgelehnt werden. Mit Blick auf die Sexualität und Ehe z. B. ist es wichtig, die durch Gott bestimmten Grenzen zu respektieren. In 1.Thessalonicher 4 werden die Grenzen beschrieben (1Thes 4,3–8). Dort wird deutlich gemacht, dass der eigene Leib nicht für die Hurerei bestimmt ist, sondern für den Herrn (1Kor 6,13). Ebenso deutlich wird gesagt, dass niemand ein Recht auf die Frau eines anderen Bruders hat. Wahre Christen halten sich an diese Grenze. Die Grenze der Geschlechtsgemeinschaft liegt rund um die Ehe zwischen dem einen Mann und der einen Frau. Dagegen zu verstoßen, ist ein großes Unrecht gegenüber dem Bruder, was der Herr nicht ungestraft lassen wird.
15 Zwei oder drei Zeugen
15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Versündigung, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll eine Sache bestätigt werden.
Ein Richter durfte im Fall eines Verbrechens kein Urteil aufgrund der Aussage eines einzelnen Zeugen fällen. Um eine Sache anzuerkennen, mussten zwei oder drei Zeugen vorhanden sein (5Mo 17,6; 4Mo 35,30; vgl. 1Joh 5,7; 2Kor 13,1).
Nach diesem Grundsatz muss auch in der Gemeinde des Neuen Testamentes gehandelt werden (Mt 18,15.16). Die Gemeinde darf kein Urteil fällen aufgrund dessen, was eine Person sagt, und wenn es eine noch so vertrauenswürdige Person ist. Es muss erst untersucht werden und zwar mit dem Ziel, den Übertreter zu gewinnen. Erst wenn die Sünde bewiesen ist und auch feststeht, dass der Übertreter seine Sünde nicht bekennen will, muss die Sache in und vor die Gemeinde gebracht werden.
Was als allgemeine Regel für Brüder und Schwestern gilt, die sündigen, gilt natürlich ganz besonders auch für jemanden, der in der Gemeinde eine besondere Stellung einnimmt (1Tim 5,19). Diejenigen, die auf eine besondere Weise mit dem Wohlergehen der Gemeinde beschäftigt sind, sind auch in einer besonderen Weise der Kritik ausgesetzt. Ihre Fehler haben auch größere Folgen als die eines unauffälligen Gemeindemitglieds. Doch eine Sünde, die zur Anklage führt, muss sehr deutlich bewiesen werden. Die Anklage darf nicht auf Vermutungen und noch weniger auf verletzten Gefühlen gegründet sein.
16 - 21 Der falsche Zeuge
16 Wenn ein ungerechter Zeuge gegen jemand auftritt, um ein Vergehen gegen ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden. 18 Und die Richter sollen genau nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches gegen seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun beabsichtigte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
Ein Streit zwischen zwei Personen, bei dem ein frevelhafter Zeuge jemanden wegen einer Übertretung ohne Zeugen anklagt, muss vor die Richter und Priester gebracht werden. Das ist gleichbedeutend mit „sich vor das Angesicht des HERRN stellen“. Die Richter müssen die Anklage genau untersuchen und ihre Eindrücke mit den Priestern besprechen. Die Priester, die in der Gegenwart Gottes verkehren, sollen die Sache dem HERRN vorlegen. Dann wird offenbar, ob die Anklage ersonnen ist, um dem Angeklagten Schaden zuzufügen.
Ein falscher Zeuge darf nicht ungestraft bleiben (Spr 19,5.9). Wenn die Anklage falsch ist, muss der Ankläger die Strafe erhalten, die dem Angeklagten zugedacht war. Wenn er seinen Nächsten einer Übertretung bezichtigte, die die Todesstrafe verdiente, dann musste der falsche Zeuge getötet werden; wenn die Übertretung mit Geißelung bestraft werden musste, dann musste der Zeuge gegeißelt werden; und wenn es eine Geldbuße war, dann musste der Zeuge dieselbe Buße bezahlen.
Diese Handlungsweise würde einen vorbeugenden Effekt auf Menschen haben, die beabsichtigten, ihrem Nächsten mit einer falschen Anklage Schaden zuzufügen. Sie würden es sich zweimal überlegen, wenn sie realisieren, dass ihnen bei Aufdeckung ihrer Falschheit das Los widerfährt, das sie dem anderen zugedachten.
Der Herr Jesus hat das „Gesetz der Vergeltung“ nicht aufgelöst. Das „Leben um Leben, Auge um Auge“ usw. bleibt vollständig in Kraft für offizielle Vollstrecker des Rechts. Was der Herr wohl tut, ist, dass er das „Gesetz der Vergeltung“ nicht auf persönliche Angelegenheiten anwendet. In diesen Fällen sollen wir unsere linke Wange hinhalten für den, der uns auf die rechte schlägt (Mt 5,38–42). Es passt nicht zu einem Jünger des Herrn, dass er persönliche Vergeltung oder Rache für erlittenes Unrecht sucht.