1 - 3 Vorschriften bei Diebstahl
1 Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt wird, und er wird geschlagen, dass er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 2 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewiss erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 3 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
Das Gesetz unterscheidet weiterhin zwischen dem Diebstahl bei Tag oder bei Nacht. Es wird davon ausgegangen, dass der Dieb nachts einbricht. Wird er dabei ertappt und getötet, geht derjenige, der ihn tötet, frei aus. In diesem Fall verliert der Dieb nicht nur, was er gestohlen hatte und die Entschädigung, die er hätte bezahlen sollen, sondern auch sein Leben.
Ist der Dieb aber tagsüber tätig und wird dann ertappt und getötet, geht derjenige, der ihn getötet hat, nicht frei aus. Es wird unterstellt, dass es nicht nötig ist, einen Dieb tagsüber zu töten. Am Tag könnte man um Hilfe rufen, nachts aber in der Regel nicht, da alles schläft. Aus dieser Vorschrift geht auch hervor, dass man einem Dieb nicht einfach das Leben nehmen kann. Man darf nicht aus Rachsucht handeln. Das Urteil über ein Vergehen soll von einem Richter festgestellt werden.
Das große Gegenbild des Erstattens bei Diebstahl ist der Herr Jesus. Er hat durch sein Werk am Kreuz Gott das erstattet, was Er nicht geraubt hatte: die Ehre Gottes (Ps 69,5b). Darum wird Er bis in alle Ewigkeit die Ehre bekommen, die Er verdient und die Ihm gebührt.
4 - 5 Besondere Form von Enteignung
4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Feld eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten. 5 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewiss erstatten, der den Brand angezündet hat.
In Vers 4 ist die Rede von vorsätzlichem Handeln. Jemand stiehlt die Frucht vom Land eines anderen, um sein eigenes Vieh damit zu füttern und somit die Frucht seines eigenen Landes zu schonen. Hier benachteiligt man einen anderen, um selber keinen Verlust zu machen. Der Schadenersatz beinhaltet aber, dass man das Beste seines Feldes oder Weinbergs dem Benachteiligten geben muss. Man soll also seinen eigenen Besitz in der Hand halten und ihn nicht zum Schaden anderer werden lassen. Auch im geistlichen Sinn ist es immer wichtig, dass wir unsere Gaben zum Wohl anderer benutzen und nicht, um ihnen zu schaden.
In Vers 5 scheint kein direkter Vorsatz erkennbar zu sein. Es geht um jemanden, der ein Feuer entzündet, um einen Dornstrauch zu verbrennen. Das Feuer gerät außer Kontrolle, wodurch das Korn auf dem Feld eines anderen vom Feuer verzehrt wird. Der Schadenersatz beinhaltet die vollständige Bezahlung des Wertes, der verlorengegangen ist.
Im geistlichen Sinn können wir hier Folgendes sehen. Ein Brand stellt Gericht dar. Dornen sind Folgen der Sünde. Wenn die Sünde offenbar wird, muss sie verurteilt werden. Das Gericht über die Sünde, eine Zuchthandlung, kann zu lang durchgeführt werden. Zucht muss durchgeführt werden, und sie soll auch, wenn sie ihr Ziel erreicht hat, wieder aufgehoben werden.
Wenn jemand zur Einkehr kommt und die Zucht wird nicht aufgehoben, dann wird jemandem der Segen der Gemeinschaft vorenthalten. Er kann sozusagen die Frucht des Landes nicht genießen. Wenn Zucht ihr Ziel erreicht hat, soll sie aufgehoben werden, „damit nicht etwa ein solcher durch übermäßige Traurigkeit verschlungen werde“ (2Kor 2,7). Die Erstattung, die gegeben werden soll, ist „ihm gegenüber Liebe zu üben“ (2Kor 2,8).
In einer persönlichen Anwendung können wir an Menschen mit einer zornigen Art denken. Sie sind direkt bereit einzugreifen, wenn eine Sünde begangen wird. Es ist gut, dann einzugreifen. Aber in ihrer zornigen Art gehen sie schon mal zu weit und verurteilen die ganze Person. Auf diese Art und Weise vernichten sie mit dem Unkraut auch das Korn. Dann müssen sie das verkehrte oder zu weit durchgeführte Verfahren bekennen und den anderen in dem Guten, das auch in ihm ist, annehmen.
6 - 12 In Verwahrung gegebenes Eigentum
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – wenn der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten. 7 Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stücks Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, [und] niemand sieht es, 10 so soll der Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 11 Doch wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten. 12 Wenn es aber zerrissen worden ist, soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
Wenn uns etwas anvertraut wird, sind wir verantwortlich dafür, dass es nicht gestohlen wird. Jemandem etwas in Verwahrung zu geben, ist eine Vertrauenssache. Wird es gestohlen, so soll der Dieb, wenn er ergriffen wird, das Doppelte erstatten. Es gibt nicht nur das Zurückgeben, sondern auch einen Ausgleich für den Schrecken und die Unbequemlichkeit, wodurch der Dieb erfahren soll, dass Diebstahl bestraft wird.
Wenn der Dieb nicht gefunden wird, ruht der Verdacht auf dem, dem das Geld oder Gut anvertraut war. Die Richter nehmen ihm einen Eid ab. Durch das Ablegen des Eides ist der Verdacht ausgeräumt.
Uns Gläubigen ist viel zur Bewahrung übergeben worden. Timotheus bekommt den Auftrag, das ihm anvertraute Gut zu bewahren (1Tim 6,20; 2Tim 1,14; Esra 8,24–34). Wenn wir etwas verloren haben, z. B. unseren Frieden, müssen wir nach dem „Dieb“ suchen. Möglicherweise haben wir etwas in unserem Leben zugelassen, durch das wir die Sicht auf den Herrn verloren haben.
Unsere Anbetung ist verschwunden (Ochse), wir sind nicht mehr dienstbereit (Esel), unser praktisch sichtbares Leben als Christ haben wir verloren (Kleidung). Wird es wiedergefunden, dann soll das Doppelte erstattet werden. Christen, die sich abgewendet haben und auf den guten Weg zurückgekehrt sind, werden sich mit doppeltem Eifer für den Herrn einsetzen.
13 - 14 Geliehenes Gut
13 Und wenn jemand von seinem Nächsten [ein Stück Vieh] leiht, und es wird beschädigt oder stirbt – war sein Besitzer nicht dabei, soll er es gewiss erstatten. 14 Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, ist es für seine Miete gekommen.
Wenn jemandem etwas ausgeliehen wird, erfordert das ein gewisses Vertrauen des Besitzers gegenüber dem, der es leiht. Die Sache ist: Wie geht dieser mit dem Vertrauen um? Das Geliehene ist etwas, was man selbst nicht hat, aber benötigt.
Wir dürfen Gebrauch von dem machen, was einem anderen anvertraut ist, aber es nicht missbrauchen. Das gilt sowohl in materieller als auch in geistlicher Hinsicht. Wir müssen uns immer dessen bewusst sein, dass wir alles, was wir besitzen, ausgeliehen bekommen haben (1Kor 4,7).
15 - 16 Betörung einer Jungfrau
15 Und wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich gewiss durch eine Heiratsgabe zur Frau erkaufen. 16 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld abwiegen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen.
Hier handelt es sich um das siebte Gebot (2Mo 20,14). Ein unverheiratetes Mädchen fällt unter die Aufsichtspflicht ihres Vaters. Liegt jemand bei ihr, das heißt, dass er sie zur sexuellen Gemeinschaft verleitet, ist dieser verpflichtet, sie zu heiraten; es sei denn, ihr Vater weigert sich, sie ihm zu geben. In jedem Fall muss die Heiratsgabe bezahlt werden. Eine allgemeine Lektion ist, dass man bei einer Eheschließung nicht an den Eltern vorbeigeht.
Wir sehen hier auch, dass Geschlechtsverkehr nicht ohne Folgen bleibt. Das Mädchen hat ihre Ehre verloren, wodurch es für sie schwieriger wird, jemanden zu heiraten. Der Mann, der sie betört hat, muss einen Brautpreis bezahlen. Auch er muss sich darüber im Klaren sein, dass er eine Sünde begangen hat, weil er etwas getan hat, was der Ehe vorbehalten ist.
17 - 19 Sünden des Abfallens
17 Eine Magierin sollst du nicht leben lassen. 18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewiss getötet werden. 19 Wer Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll verbannt werden.
Zauberei (Vers 17) und Götzendienst (Vers 19) stammen aus der Welt des Okkultismus, der Welt des Teufels. Wer solche Sünden begangen hat, muss dafür mit seinem eigenen Leben büßen. Diese abscheulichen Sünden sind unmittelbarer Aufstand gegen Gott. Es ist öffentlicher Trotz gegen Gottes absolutes Recht, Ehrerbietung von allen Menschen und sicher von seinem Volk zu erhalten. An mehreren Stellen wird Gottes Volk ermahnt, sich davon fernzuhalten (3Mo 20,6; 5Mo 18,10).
Mitten in diesem Abschnitt wird vor der sexuellen Gemeinschaft mit einem Tier gewarnt (Vers 18). Dass das Volk Gottes vor dieser perversen Art der Gemeinschaft gewarnt werden muss, zeigt, dass es dazu in der Lage ist.
In geistlicher Hinsicht sehen wir diese Sünde in Offenbarung 13, wo die Rede von einem Tier aus dem Meer (Off 13,1) und einem Tier aus dem Abgrund ist (Off 13,11). Beide Tiere sind durch Satan inspiriert. Der Okkultismus wird in diesen Tieren seinen Höhepunkt erreichen. Viele, die sich zu Gottes Volk rechnen, werden sich davor beugen und ihre Gemeinschaft damit bezeugen (Off 17,1.2).
20 - 26 Aufforderung zum Schutz der Schwachen
20 Und den Fremden sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen. 21 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 22 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Schreien gewiss erhören; 23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, und eure Frauen sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. 25 Wenn du irgend das Oberkleid deines Nächsten zum Pfand nimmst, so sollst du es ihm zurückgeben, ehe die Sonne untergeht; 26 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
Hier strahlt die Barmherzigkeit Gottes für die Schwachen in der Gesellschaft hervor. Gott tritt für sie ein (Ps 146,9). Es geht dabei nicht um ein Sozialprogramm zur Weltverbesserung oder um den Einsatz für Asylanten. Es geht um die Widerspiegelung der Barmherzigkeit Gottes, etwas, was nur durch sein Volk geschehen kann.
Weil die Israeliten Fremde gewesen sind in Ägypten, müssen sie sich vorstellen können, was es heißt, Fremder in ihrer Mitte zu sein. Das sollte sie zu einer barmherzigen Haltung ihnen gegenüber bringen. Gläubige können Mitleid mit Menschen der Welt haben, weil sie früher auch dazu gehörten. Eine hochmütige Haltung gegenüber einem tief gesunkenen Menschen passt nicht zu einem Gläubigen.
Gott nimmt sich besonders des Schicksals der Witwen und Waisen an. Sie zu bedrücken ist pure Ausbeutung und Machtmissbrauch. Gott hört auf ihr Schreien und wird sie rächen nach dem Gesetz der Vergeltung.
Der Verleih von Geld an einen Volksgenossen wird erlaubt, allerdings dürfen keine Zinsen erhoben werden. Es muss eine Tat der Barmherzigkeit sein. Das Ausnutzen der Armut eines Volksgenossen offenbart Herzlosigkeit.
Wenn jemand so arm ist, dass er sein Kleid verpfänden muss, soll es ihm abends zurückgegeben werden. Seine Armut und demzufolge seine Nacktheit rufen Gottes Gefühle der Gnade hervor. Gott will, dass wir seine Gefühle teilen lernen.
27 Haltung gegenüber der Obrigkeit
27 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Der Obrigkeit darf nicht geflucht werden (vgl. Pred 10,20). Das würde einen Aufstand gegen die zuständige, von Gott gegebene Gewalt bedeuten (Röm 13,1.2). Solch eine Haltung zeigt die Abtrünnigkeit vom christlichen Glauben (Jud 1,8). Gott will, dass alle Bürger die zuständige Gewalt anerkennen und sich dieser unterwerfen. Paulus irrte sich einmal darin und musste sich entschuldigen, indem er diesen Vers zitierte (Apg 23,4.5).
28 - 29 Vorschrift bezüglich des Erstgeborenen
28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. 29 Ebenso sollst du mit deinem Ochsen tun [und] mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
Durch die Gabe der Erstlinge des Landes wird Gottes Recht auf das Land anerkannt. Das Volk wird ermahnt, mit der Abgabe nicht zu zögern. Die Versuchung, das für sich selbst zu behalten, was Gott zusteht, zeigt sich immer wieder bei einem sündigen Menschen. Die Erstgeborenen, und in ihnen das ganze Volk, gehören dem HERRN. Für das Vieh gilt das Gleiche.
30 Vorschrift bezüglich zerrissenen Fleischs
30 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Hier unterscheidet Gott ganz deutlich zwischen seinem Volk und den Völkern um sie herum. Er hat sein Volk für sich zur Seite gestellt. Dass sie sein Volk sind, zeigt sich vor allem darin, was sie essen oder auch nicht essen. In diesem Vers wird betont, was sie nicht essen sollen. Heilige Menschen essen keine Nahrung, mit der Gewalt verbunden ist. Solche Nahrung ist etwas für unreine Hunde, die kein Bewusstsein von Heiligkeit haben.
Gläubige sollen sich nicht von Dingen ernähren, an denen deutlich das Verderben der Welt klebt. Die Welt bietet viele Programme an, die man sich anschauen und von denen man sich „ernähren“ kann. Davon sollen sich Gläubige, heilige Menschen und für Gott abgesondert, fernhalten.