1 - 3 Was die Leviten vom Land bekommen
1 Und der HERR redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, dass sie von ihrem Erbteil den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um diese her den Leviten geben. 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für all ihre Tiere.
Es sind nicht nur die Fürsten – wie in dem vorigen Kapitel – die eine wichtige Rolle beim Verteilen des Landes spielen, sondern auch die Leviten. Leviten empfingen kein eigenes Erbteil (4Mo 1,47–53). Sie bekamen ihre eigenen Städte mit Weideland drum herum. Das war für das Vieh, das sie besaßen.
Die Städte der Leviten sollten über das ganze Land verteilt sein. Sie sollten also dann nicht, wie in der Wüste in der Nähe der Stiftshütte, im Land nur in der Nähe des Tempels wohnen. Ihre Verteilung über das ganze Land ist eine Erfüllung der Weissagung Jakobs (1Mo 49,7). Gott macht eine Sache, die eigentlich in sich ein Gericht bedeutete, zu einem Segen. Aufgrund der Verteilung über das ganze Land waren sie nämlich in der Lage, das Volk überall über die Anordnungen Gottes zu belehren, denn das war ihre Aufgabe (5Mo 17,9; 33,10; 3Mo 10,10.11; 2Chr 19,8–10; Mal 2,4–7).
Wir lesen hier zum ersten Mal über Städte, die das Volk im Land besitzen wird. Eine Stadt spricht auch von der einen Gemeinde, aber dann als Bild der Stadt Gottes (Off 21,10). Levitenstädte sind immer Bilder der Stadt Gottes, wo Ihm gedient wird, Tag und Nacht. So sind örtliche Gemeinden Bilder der einen Gemeinde Gottes. In einer Levitenstadt sind alle Leviten damit beschäftigt, den Priesterdienst zu fördern. Es ist zu wünschen, dass jeder Gläubige in einer örtlichen Gemeinde damit beschäftigt ist.
4 - 5 Größe der Weideplätze
4 Und die Bezirke der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin 1000 Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite 2000 Ellen abmessen und auf der Südseite 2000 Ellen und auf der Westseite 2000 Ellen und auf der Nordseite 2000 Ellen, damit die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.
Der Weidegrund war bestimmt für das Vieh der Leviten, nicht zum Ackern. Sie brauchten nicht zu säen und zu mähen und keine Vorratsscheunen zu bauen. Gott sorgte für ihren Lebensunterhalt durch die Zehnten, die durch die Arbeit der anderen erbracht wurde. Dadurch waren sie frei für das Studieren des Gesetzes und für das Unterweisen des Volkes Gottes darin.
Die Größe des Weidelandes bestimmte gleichzeitig die Größe ihres Besitztums. Es sollte keine Großgrundbesitzer geben mit einem riesigen Viehbestand. Das hatte Gott nicht für die Leviten vorgesehen. Gott gibt seinen Knechten das, was sie nötig haben, um zu opfern und ihre Arbeit verrichten zu können.
6 Sechs Zufluchtsstädte
6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: Sechs Zufluchtsstädte sind es, die ihr [ihnen] geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.
In 2. Mose 21 wird zum ersten Mal ein Zufluchtsort erwähnt (2Mo 21,12–14). Dort betrifft es noch keine Stadt, sondern es geht um den Altar. Einstmals in dem Land würde der Weg nach dem Altar in Jerusalem in vielen Fällen zu weit sein, um vor der Hand des Bluträchers bewahrt zu bleiben (5Mo 19,6). Darum hat Gott Zufluchtsstädte gegeben. Buchstäblich sind das Zufluchtsorte.
In 5. Mose 4 und 19 wird auch auf diese Zufluchtsstädte hingewiesen (5Mo 4,41–43; 19,1–13). In Josua 20 werden sie alle sechs genannt und auch als solche ausgewiesen (Jos 20,1–9). In Josua 21 folgt die Verteilung der 48 Levitenstädte, einschließlich der Zufluchtsstädte (Jos 21,1–42).
Die Zeit, die ein Totschläger in einer solchen Stadt zubringen musste, konnte auch manchmal lange dauern. Die ganze Zeit hindurch war er dort als Fremdling unter der direkten Aufsicht der Leviten.
7 - 8 48 Levitenstädte
7 Alle Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, [sollen] 48 Städte [sein]. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr vom Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem [Stamm], der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder [Stamm] soll entsprechend seinem Erbteil, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.
Die achtundvierzig Städte der Leviten mussten von den anderen Stämmen im Verhältnis ihres Erbteils den Leviten gegeben werden. Die Zahl Achtundvierzig kann als das Resultat der Multiplikation von sechs mit acht betrachtet werden. Sechs ist die Zahl des Menschen, der am sechsten Tag geschaffen worden ist. Die Zahl Acht stellt einen Neubeginn dar. Wir sehen das bei Levi, der wegen seiner Sünde verurteilt wurde, aber bei dem das Urteil durch Gott in einen Neubeginn abgeändert wurde.
Jeder Stamm, der eine Stadt als Levitenstadt zur Verfügung stellte, würde damit Gott seine Dankbarkeit für ein solches Vorrecht beweisen. Es ist für die Gemeinde ein Vorrecht, überall treue Lehrer zu haben, die Belehrungen über Gottes Wort erteilen. Die Wertschätzung dieses Vorrechts soll dadurch zum Ausdruck kommen, dass der Lehrer Gaben empfängt, die nötig sind, damit er seine Zeit für das Studieren und Weitergeben des Wortes Gottes findet (Gal 6,6).
9 - 15 Zufluchtsstädte sind für den Totschläger
9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtsstädte sollen sie für euch sein, dass ein Totschläger dahin fliehe, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Bluträcher, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtsstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseits des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Land Kanaan; Zufluchtsstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremden und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, dass jeder dahin fliehe, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
Zufluchtsstädte sind für den Totschläger. Bei Totschlag gibt es folgendes zu beachten:
1. Die Tat: Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem Totschlag, der ein Unglück darstellt, und einer mit Vorbedacht verübten Tat.
2. Der Totschläger flüchtet in die nächstliegende Zufluchtsstadt, um nicht in die Hände des Bluträchers zu fallen (Der Bluträcher ist die Person, die dem Getöteten am nächsten steht, der für seine Belange aufkommt).
3. Die Ältesten der Zufluchtsstadt untersuchen, ob der Totschlag als Unglück oder mit Willen geschah.
4. Wenn es sich um einen willentlich erfolgten Totschlag zu handeln scheint, wird der Totschläger dem Bluträcher ausgeliefert, der den Totschläger dann tötet.
5. Wenn es sich um einen unbeabsichtigten Totschlag handelt, darf der Totschläger in der Zufluchtsstadt bleiben und ist dort sicher vor der Rache des Bluträchers. Doch er soll dort bis zum Tod des Hohenpriesters bleiben. Wenn er sich zu Lebzeiten des Hohenpriesters außerhalb der Stadt begibt, ist der Bluträcher berechtigt, ihn noch zu töten; Sicherheit gibt es nur in der Zufluchtsstadt.
Drei dieser Städte lagen innerhalb des Landes und drei jenseits des Jordan. Die drei Städte in dem Land lagen alle auf einer Höhe, sodass sie schon von Weitem sichtbar waren (vgl. Mt 5,14–16).
In dem Land konnte es Totschläger geben. Hiermit weist Gott auf abnormale Umstände in dem Land hin. Das Land bedeutete Leben im Überfluss. Aber hier sieht Gott das Gegenteil voraus. In der Anwendung können wir an Israel denken, aber auch an die Christenheit.
Israel hat den Messias getötet, aber es in Unwissenheit getan. Darum gibt es für das Volk Hoffnung. Der Totschlag des Messias wird dem Volk nicht als beabsichtigte Tat angerechnet. Wir hören das aus den Worten des Herrn Jesus am Kreuz (Lk 23,34) und später auch aus dem, was Petrus sagt (Apg 3,17).
Petrus öffnete in Apostelgeschichte 2 bei seinem Aufruf zur Bekehrung in Wirklichkeit die Tore zur Zufluchtsstadt. Dreitausend gaben seinem Wort Gehör und wurden der Gemeinde hinzugefügt (Apg 2,41). Auf sie und alle weiteren Juden, die den Herrn Jesus als ihren Heiland angenommen haben, ist anwendbar was wir in Hebräer 6 lesen: „Die wir Zuflucht genommen haben zum Ergreifen der vor uns liegenden Hoffnung“ (Heb 6,18). Das macht Christus zu der wahren Zufluchtsstadt.
Aber nicht nur die Juden sind schuldig am Tod des Herrn Jesus; die Nationen sind es auch. Aber auch sie haben in Unwissenheit gehandelt (1Kor 2,7.8). Für beide gilt die Gemeinde als Zufluchtsstadt. Die Zufluchtsstadt ist auch ein Bild einer Zufluchtsstätte für Heiden, denn auch Fremdlinge und Beisassen konnten die Vorrechte dieser Zufluchtsstädte nutzen (Vers 15). So wird in Christus Jesus kein Unterschied zwischen Grieche und Jude gemacht. Nichtjuden, die durch Glauben Zuflucht bei Christus suchen, werden in Ihm sicher und bewahrt sein (Röm 8,1).
Aber nicht nur Juden und Nationen sind schuldig. Der Grundsatz des Totschlages ist auch auf die Gemeinde als verantwortliches Zeugnis auf der Erde anwendbar. Im geistlichen Sinn ist die Gemeinde, besser gesagt die Christenheit, auch zum Totschläger geworden. Sie haben den Herrn Jesus um das Haupt-Sein beraubt und es selbst in die Hand genommen. Die Anmaßung, die Rechte des Christus für sich zu beanspruchen, ist am deutlichsten im Papsttum zu sehen. Das Gleiche gilt für alle menschlichen Einrichtungen, die die Wirkung des Geistes Gottes in der Gemeinde leugnen oder einschränken.
Wer sich dessen bewusst wird, wird den Bedarf einer Zufluchtsstätte fühlen. Sie werden nach einer Zufluchtsstadt suchen, wo die Rechte und Ansprüche des Herrn Jesus durch sein Wort und seinen Geist anerkannt werden. In einer solchen Zufluchtsstadt wird der Geist nicht ausgelöscht (1Thes 5,19) durch menschliche Regelungen und Gebote. Die Regeln, die in den Glaubensbekenntnisschriften stehen, aber auch ungeschriebene Regeln der Tradition, sind tödlich für das Beleben des Werkes des Geistes Gottes, der Christus verherrlichen will.
Auch die Gemeinde hat es mit „dem Bluträcher“ zu tun, das ist Gott selbst. Er hat die Zweige des Ölbaumes, das ist Israel, nicht verschont. Er hat das Volk für eine bestimmte Zeit zur Seite gesetzt. Aber ebenso wenig wird Er die Gemeinde, als die bekennende Christenheit gesehen, verschonen, wenn sie nicht in der Einsicht verbleibt, dass sie vollkommen abhängig von Gottes Güte ist (Röm 11,21.22).
Am deutlichsten gilt es für das Volk Gottes, das im Erbteil wohnt. Da gibt es die Levitenstädte, die zum Teil auch Zufluchtsstädte sind, für Christen, die Totschläger geworden sind. Totschläger ersticken das wahre Leben aus Gott. Wir erkennen sie in Menschen, die bekennen, Christen zu sein, die ein Erbteil beanspruchen, wobei sich ihre wahre Gesinnung darin zeigt, dass sie falsche Lehren bezüglich des Herrn Jesus verkündigen. Sie leugnen die jungfräuliche Geburt, seinen Kreuzestod, seine Auferstehung. Dadurch töten sie den Glauben vieler. Wenn solche Menschen zur Umkehr kommen, können sie ihre Zuflucht zu einer Zufluchtsstadt nehmen.
Die örtliche Gemeinde soll ein sichtbarer Ort sein, eine Stadt, die auf dem Berg liegt, die nicht verborgen sein kann. Dann werden die vielen, die auf der Flucht sind, dahin ihre Zuflucht nehmen können. Sind wir als solche bekannt?
16 - 21 Wann der Totschläger sterben muss
16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder der Mörder soll gewiss getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewiss getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewiss getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, dass er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, dass er gestorben ist, so soll der Schläger gewiss getötet werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
Dies sind Fälle, bei denen der Totschläger getötet werden soll. Bevor dem Totschläger Asyl gewährt werden konnte, musste festgestellt werden, ob er durch ein Unglück jemanden getötet hatte oder ob er vorsätzlich gehandelt hatte. Wenn es mit Absicht geschah, sollte der Bluträcher den Mörder töten. Vergossenes Blut sollte gerächt werden. Die Schuld, die durch das Blutvergießen auf das Land gebracht worden war, konnte nur getilgt werden, wenn das Blut des Schuldigen vergossen wurde.
Es wurde Absicht unterstellt, wenn der Totschläger den anderen mit einem Gegenstand in der Hand geschlagen hatte. Er hätte wissen müssen, dass er dem anderen damit einen tödlichen Schlag versetzen konnte, und er hätte diesen niemals gegen den anderen benutzen dürfen. Es ist auch die Rede davon, es aus Hass oder Feindschaft getan zu haben. Dann konnte der Stoß oder der Schlag eine mörderische Gesinnung offenbaren.
Der Bluträcher ist jemand, der für die Familienrechte eintritt. Der Ausdruck für Bluträcher (im Hebräischen goel) wird auch für den „Löser“ gebraucht in dem Fall, dass ein verlorener Familienbesitz gelöst wird (3Mo 25,48; Rt 3,3). Er tritt auch dann für das Recht der Familie ein.
22 - 25 Die Zufluchtsstadt als Wohnort
22 Wenn er ihn aber versehentlich, nicht aus Feindschaft, gestoßen hat oder ohne Absicht irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat 23 oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn fallen ließ, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Fälle, bei denen der Totschläger in der Zufluchtsstadt wohnen durfte: Ein Stoß, ein Schlag oder ein Steinwurf kann auch in Form eines Unglücks passieren, ohne die Absicht, jemandem Böses anzutun. Dann ist die Rede von Töten ohne Absicht. Wem das so ergeht, der darf in der Zufluchtsstadt bleiben; er braucht nicht zu sterben, der Bluträcher darf ihn nicht töten.
Selbst wenn ihm diese Gnade erwiesen wurde und er nicht sterben sollte, durfte er doch nicht in sein Erbteil zurückkehren. Erst nach dem Tod des Hohenpriesters, der zur Zeit des Totschlags lebte, konnte der Totschläger frei in sein Erbteil zurückkehren. Dieser Aspekt wird nur im vierten Buch Mose erwähnt.
Der Tod des Hohenpriesters ist ein Bild der Hohenpriesterschaft des Herrn Jesus, wie Er sie jetzt ausübt. Die jetzige Hohenpriesterschaft des Herrn Jesus ist ein Zeugnis dafür, dass Israel immer noch verworfen ist. Es ist eine Hohenpriesterschaft im Himmel, wo Er „Mitleid zu haben vermag mit unseren Schwachheiten“ (Heb 4,16). Diese Hohenpriesterschaft sehen wir im Bild in Aaron. Wenn Er uns, die Gemeinde, aus dieser Welt weggenommen hat, brauchen wir Ihn als Hohenpriester nicht mehr. Aber dann wird Er für Israel erscheinen als Hoherpriester nach der Ordnung Melchisedeks, um sein Volk wieder in den Besitz seines Erbteils einzuführen.
26 - 29 Nur sicher in der Zufluchtsstadt
26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtsstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtsstadt bis zum Tod des Hohenpriesters bleiben; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
Der Totschläger ist nur sicher in der Zufluchtsstadt. Wenn er sich daraus entfernt, fällt er in die Hände des Bluträchers. Die Zufluchtsstadt ist ein Ort der Absonderung mit dem Charakter einer Levitenstadt. Gläubige, die sich außerhalb der örtlichen Gemeinde begeben, dort nicht mehr ihr Heil suchen, werden das Leben verlieren. Wir können dies auf das Nachlassen des Besuchens der Zusammenkünfte zum Aufbau unseres Glaubens anwenden. Wenn es keinen Hunger mehr nach geistlicher Nahrung und Formung gibt und wenn Orte, wo Gottes Wort gebracht wird, nicht mehr besucht werden, hat das meistens den geistlichen Tod zur Folge.
30 Zwei Zeugen
30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen, dass er sterbe.
Um ein gültiges Zeugnis in der Sache eines Totschlägers zu haben, sollen mindestens zwei Zeugen ein Zeugnis ablegen. Ein Zeuge reicht nicht. Es ist so nach Gottes Willen, und Paulus handelt danach: „Aus dem Mund von zwei oder drei Zeugen wird jede Sache bestätigt werden“ (2Kor 13,1; Mt 18,16; 1Tim 5,19). Sogar der Herr Jesus sagt, dass sein Zeugnis nicht wahr ist, wenn nur Er von sich selber Zeugnis ablegt (Joh 5,31), das heißt, dass es nicht angenommen werden kann. So hat er es selber im Gesetz festgelegt (5Mo 19,15). Ein Zeugnis kann nur angenommen werden, wenn es Zeugen gibt, die diese Sache bestätigen können.
31 - 32 Kein Lösegeld
31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewiss getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtsstadt Geflüchteten, dass er vor dem Tod des Priesters zurückkehre, um im Land zu wohnen.
Es gibt kein Lösegeld für den schuldigen Totschläger. Kein Betrag, wie hoch er auch sein mag, durch keinerlei Anstrengung, wie groß auch immer, kann den Totschläger seiner Strafe entkommen lassen. Für uns gilt, dass es nur durch den Glauben an das Blut des Herrn Jesus Rettung gibt (1Pet 1,18; Röm 3,19.23–26).
Nur der Tod des Hohenpriesters gibt das Recht auf Rückkehr in sein Land. Das Volk, das jetzt in das Land zurückgekehrt ist, tut das vor dem Tod des Hohenpriesters. Der Herr Jesus ist noch immer als Hoherpriester im Himmel tätig. Das Volk, das zurückgekehrt ist, tat es im Unglauben. Es wird unter dem Antichristen zum Aufstand gegen Gott kommen und unter dem Zorn des zurückkehrenden Messias umkommen.
33 - 34 Das Land darf nicht verunreinigt werden
33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 34 Und du sollst das Land nicht verunreinigen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Kinder Israel.
Wenn Gott in seinem Land wohnt, darf es nicht verunreinigt werden. Das Blut von jemandem, der mit Absicht getötet worden ist, verunreinigt das Land. Diese Verunreinigung kann nur durch das Blutvergießen des Totschlägers weggenommen werden. Das heißt, dass das Land Kanaan nur gereinigt werden konnte durch das Töten aller Einwohner, denn das ganze Volk ist schuldig am Tod des Herrn Jesus. Das Wunder der Gnade Gottes ist, dass das Blut des Unschuldigen das Land gereinigt hat. Die ganze Schöpfung wird dank des vergossenen Blutes gereinigt. Alle, die im Glauben Christus und sein Werk angenommen haben, sind jetzt schon gereinigt und ihre Sünden gesühnt (Kol 1,19.22).